Hausverwaltung - Mietverwaltung
Die HIWT übernimmt sämtliche Verwaltungsaufgaben sowohl im Bereich der Haus-, Grundstücks- sowie Mietverwaltung als auch im Bereich der Verwaltung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz).
Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben wird unterschieden zwischen der
- kaufmännischen Verwaltung, z.B.
- Inkasso und Kontrolle der vereinbarten Zahlungen
- Mahnwesen
- Erstellung der Eigentümerabrechnungen
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
- Bezahlung anfallender Kosten
- Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser usw.)
- Prüfung aller monetären Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (ist eine Miethöhe gerechtfertigt, kann man eine billigere Versicherung abschließen ...)
- technischen Verwaltung, z.B.
- Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z.B. Heizanlage)
- Kontrolle / Überwachung von Dienstleistern (z.B. Reinigung, Gartenarbeit usw., aber auch Handwerker)
- Erstellung eines Instandhaltungsplans, ausgehend vom Ist-Zustand
- Durchführen von Instandhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
- Wohnungsabnahmen und -übergaben
- Mietersuche und Ausfertigen des Mietvertrages
Aus Einzelvorschriften können sich Verpflichtungen für einen Vermieter ergeben, dessen Aufgaben dann durch die HIWT wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage für Wohnraummietverträge sind die Vorschriften 535 ff.des bürgerlichen Gesetzbuches(BGB).
Die meisten Hausverwaltungen haben einen regional begrenzten Tätigkeitsradius. Nur wenige Unternehmen - so wie die HIWT - bieten überregionale Dienstleistungen an.